Dienstwagen richtig versteuern: Die Vorteile von Elektrofahrzeugen

Dienstwagen richtig versteuern: Die Vorteile von Elektrofahrzeugen

Dieses Thema betrifft viele, die von ihren Arbeitgebern ein Firmenfahrzeug gestellt bekommen. Es gibt verschiedene Optionen zur Versteuerung, die wir Euch vorstellen möchten, damit Ihr die für Euch beste Wahl treffen könnt. 

Die zwei gängigsten Methoden zur Versteuerung von Dienstwagen sind die 1%-Regelung und das Fahrtenbuch.

Die 1%-Regelung

Bei der 1%-Regelung wird monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert. Das bedeutet, dass Ihr jeden Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises Eures Dienstwagens als geldwerten Vorteil versteuern müsst, unabhängig davon, wie viel Ihr das Fahrzeug privat nutzt.

Beispiel: Angenommen, der Bruttolistenpreis Eures Dienstwagens beträgt 40.000 Euro. Dann müsstet Ihr monatlich 400 Euro (1% von 40.000 Euro) als geldwerten Vorteil versteuern.

Die 1%-Regelung ist einfach und bequem, da keine genaue Aufzeichnung der beruflichen und privaten Fahrten erforderlich ist. Allerdings kann es teurer werden, wenn das Fahrzeug wenig privat genutzt wird.

Das Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch ist eine alternative Methode zur Versteuerung von Dienstwagen. Hierbei führt Ihr genau Buch über Eure Fahrten und könnt so die tatsächlichen Kosten Eurer privaten Nutzung nachweisen.

Beispiel: Angenommen, Ihr nutzt Euer Dienstfahrzeug zu 70% beruflich und zu 30% privat. In diesem Fall könntet Ihr 30% der Gesamtkosten des Fahrzeugs, einschließlich Treibstoff, Versicherung, Wartung usw., als geldwerten Vorteil versteuern.

Die Entscheidung zwischen der 1%-Regelung und dem Fahrtenbuch hängt von Euren individuellen Bedürfnissen ab. Wenn Ihr viel beruflich unterwegs seid, kann das Fahrtenbuch Euch Geld sparen. Bedenkt allerdings, dass es auch Zeit und Aufwand erfordert, regelmäßig Fahrten zu dokumentieren.

Die 0,03%-Regelung

Die 0,03% Regelung ist unabhängig von der 1% Regelung oder dem Fahrtenbuch. Sie findet Anwendung wenn Euch der Dienstwagen für die Nutzung von Fahrten zwischen der Wohnadresse und der 1. Tätigkeitsstätte überlassen wird. In diesem Fall wird die einfache Strecke zwischen Erster Tätigkeitsstätte und der Wohnadresse versteuert. Unabhängig davon, wie viel man wirklich fährt.

Beispiel: Sind Erste Tätigkeitsstätte und Wohnung 26 km voneinander entfernt, werden bei einem Fahrzeug was einen Bruttolistenpreis von 40.000 Euro hat 312 Euro versteuert (40.000 Euro x 0,03% x 26 = 312 Euro).

Die Versteuerung von Elektroautos

Seit einiger Zeit werden Elektroautos steuerlich bevorzugt behandelt, um die Elektromobilität zu fördern. Die private Nutzung von Elektroautos wird nur mit 0,25% des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert, was deutlich günstiger ist als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Diese Regelung gilt für Elektroautos, die bei einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro liegen.  

Beispiel: Angenommen, Ihr habt ein Elektroauto mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 50.000 Euro und nutzt es auch privat. Bei der 0,25%-Regelung müsstet Ihr monatlich 125 Euro (0,25% von 50.000 Euro) als geldwerten Vorteil versteuern. 

Vergleichen wir das mit einem herkömmlichen Fahrzeug mit dem gleichen Bruttolistenpreis. Bei der 1%-Regelung müsstet Ihr monatlich 500 Euro (1% von 50.000 Euro) als geldwerten Vorteil versteuern.

Wie Ihr seht, gibt es verschiedene Optionen zur Versteuerung von Dienstwagen, und die richtige Wahl hängt von Euren individuellen Umständen ab. Denkt daran, alle Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen, um die für Euch beste Lösung zu finden. Falls Ihr weitere Fragen habt, könnt Ihr Euch gern an uns wenden.

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